Nürnberger Bier

Es wurde von städtischen Braumeistern in privaten Brauhäusern Nürnbergs gebraut und zum Sieden gebracht. Ein Grund dafür bestand in der besseren Überwachung der Bierhändler, damit diese nicht gegen Vorschriften des Rates verstießen. So wurde beispielsweise die Zusammensetzung der Zutaten kontrolliert und das Vermischen von gutem mit schlechterem Bier verhindert.


Zwar waren die Braumeister in den Satzungsbüchern nicht ausdrücklich erwähnt, doch schworen alle auf das Gebot nur Gerste zum Brauen zu verwenden, "(…)die preuwent und mulcent oder mit dem kessel umbegent".


Im 15. Jahrhundert wurden nun auch die Braumeister wortwörtlich in der Bierordnung erwähnt: Sie schworen, "das kein prewmeister prewen sol, er hab dann daruber pflicht gethan".


Hieraus geht ebenso hervor, dass es möglich war, sich zum Braumeister der Stadt ernennen zu lassen.

Weitere Passagen der Bierordnung belegen, dass die Braumeister während des gesamten Brauvorgangs anwesend sein mussten, damit nicht zu viel Wasser zugeschüttet, nicht unrechtmäßig gepanscht oder kein Umgeld – eine Art Getränkesteuer – hinterzogen wurde.


Ihre tatsächlich aktiven Eingriffe sind in einem kleinen Nebensatz belegt, in denen der Braumeister beim Sieden selbst hand anlege. Dabei wurden die Braumeister von ihren Knechten unterstützt.

Ägyptische Wandmalerei aus dem Grab des Kenamom, etwa 1.500 v. Chr. Es wird die Bierbereitung dargestellt.

Weil die damaligen Biere noch nicht gefiltert waren, benutzten die Babylonier Trinkröhrchen.

Aus der Nähe von Trier stammt dieser Bierverlegerstein aus den ersten Jahrhunderten nach Christus.

Bierbrauender Mönch um 1379 mit Brauerstern