Entwicklung im 15. Jahrhundert

Die durchschnittlichen Getreidepreise, welche für die Jahre 1403 bis 1485 überliefert sind, zeigen auf, dass die Preise in diesem Jahrhundert nicht unaufhaltsam anstiegen, sondern sich wetterabhängig je nach Ernteergebnis und Wirtschaftslage nach oben oder unten veränderten. Besonders markant ist die Höhe des Weizenpreises 1433 und der Abfall des Preises für Weizen und Hafer 1441.

Jahr Roggen Weizen Hafer Gerste 1403 20,78 - 1408 - 27,20 - 1433 - 40,80 - - 1435 17,37 20,40 12,01 17,74 1441 - 9,07 7,01 - 1468 14,65 20,40 18,01 13,30 1484 21,67 27,20 27,02 - 1485 14,45 23,80 21,02 -

Preisangaben in g Feinsilber[10]

Durchschnittlich kann ab der Mitte des 15. Jahrhunderts von 60–80 Gulden als Einkünfte eines Mehrpersonenhaushalts ausgegangen werden. Ein regelmäßiges Einkommen von 50 Gulden lag über dem Durchschnitt eines unselbstständigen kleinen Handwerkers, 30 Gulden galten als ausreichend. Eine absolute Ausnahme bildeten Einkommen über 100 Gulden, während ein Einkommen bis zu diesem Betrag als Spitzenlohn galt.[10] Um 1405 verdiente beim Bau des Rathauses in Bremen ein Maurer oder Zimmergeselle 12–15 (Schwaren), ein Arbeitsmann 5–6 Schwaren und ein Meister 3–4 Grote. In Hamburg und Lübeck dagegen lag 1412 der Lohn eines Bauhandwerkers bei 16 Pfennigen, 160 sogar beim Doppelten. Um 1480 reichte das Monatseinkommen eines Tagelöhners für 1 Paar Schuhe, 1 Ellen Leinwand und 1 Arbeitsjacke aus. 2,5 Liter Roggen, 2 Pfund Kalbfleisch und 1 große Kanne Milch konnte er sich von seinem Monatslohn leisten.[11]

Für Frankfurt am Main sind für das Jahr 1425 folgende Werte bekannt:

Ein Zimmermann verdiente im Sommer 45 Heller, im Winter 36 Heller. Ein Maurer im Sommer 40 Heller und im Winter 32 Heller erhielt. Ein Ofenbauer oder Strohdachdecker bekam für seine Arbeit im Sommer 36 Heller und im Winter 27 Heller. Ein Arbeiter im Weinberg musste sich mit 10–14 Hellern zufriedengeben.

Zum Vergleich ist der Preis von 1 Brot anzuführen, welcher 1425 bei 2 Hellern lag. 1 Fisch kostete, ebenfalls wie um 1380, 1 Heller und 1 Pfund Butter lag bei 2 Hellern. 1 Pfund Rindfleisch lag bei 4 Hellern, 1 Rind dagegen kostete nun das Doppelte mit 4 Gulden und ein Pferd zwischen 20 und 24 Gulden.[12]

Konrad von Weinsberg berichtet, dass er einen Amtmann in Begleitung eines Metzgers aussandte, um Vieh zu erwerben. Die Kosten für die Unterbringung und das Futter des Pferdes waren damals im Preis mit inbegriffen, tendenziell beliefen sich die Kosten für Pferde bei Reisegruppen auf etwas ein Drittel der Gesamtkosten. Die Rechnungsnotizen des Amtsmanns Konrad Kümpf berichten:

„Was ich an Vieh zu Nördlingen und zu Stuttgart gekauft habe: 92 Gulden um 31 Rinder zu Nördlingen gekauft. 3 ½ Gulden 7 böhmische Groschen verzehrten ich und das Pferd hin und zurück an acht Tagen, vier Tage lagen wir still zu Nördlingen. 15 böhmische Groschen zu Zoll in Nördlingen, in Ehingen, zu Ellwangen, zu Hall. 1 Gulden 1 böhmischen Groschen dem Metzger zum Lohn und einem Knecht, die mir halfen das Vieh zu kaufen und zu treiben. [Zu Stuttgart...] 77 ½ Gulden 1 Ort um 22 Stiere [...] 11 Schilling 3 Pfennige ich, der Metzger, mein Pferd verzehrt hin und zurück.“[13]

Die Umrechnung um 1450 in Frankfurt gestaltet sich folgendermaßen:[14]

1 Gulden = 24 Schilling Heller = 216 Heller 1 Englischer = 6 Heller

1450 legte der Frankfurter Rat für die Tagelöhne neben den genauen Zeiten von Sommer und Winter fest, dass jeder nach seiner Arbeitsleistung bezahlt werden solle. Wer seinen vollen Lohn verdient habe, der solle ihn erhalten, wer weniger leistet, solle auch mit weniger bezahlt werden. Zudem wurde bestimmt, dass Zimmerleute und Schieferdachdecker während der Sommerzeit pro Tag 5 Schilling Heller erhalten sollen ohne Kost, oder 3 ½ Schilling Heller einschließlich einer Morgensuppe, sowie einem Mittagessen und einem Vesperbrot. Ein Abendessen wurde nicht mit eingeschlossen. Während der Winterzeit sollte pro Tag mindestens 4 Schilling Heller ohne Kost bezahlt werden, oder 3 Schilling Heller mit der gleichen Verköstigung wie im Sommer. Weiter aufgelistet ist die Bezahlung der Weinbergarbeiter, welche von Februar bis Mai 18 Heller betragen sollte, von Mai bis September 20 Heller und von September bis Februar 14 Heller. Sie sollten keine Kost erhalten. Frauen und Mädchen sind explizit aufgeführt. Sie erhalten für Arbeiten wie Mist tragen, Zweige ausbrechen oder Reben lesen von Februar bis Mai 10 Heller, von Mai bis September 12 Heller und von September bis Februar wieder 10 Heller und kein Essen.[12]

Die Preise von Nahrungsmitteln hatten sich nicht wesentlich verschoben. So kostete 1 Brot weiterhin zwischen 1 und 2 Hellern und 1 Pfund Rindfleisch 4 Heller. 1 Pfund Butter dagegen lag bei 8–10 Hellern. 1 Achtel Weizen (Frankfurter Achtel = 114,74 Liter) hatte einen Preis von 149 Hellern und 1 Achtel Roggen kostete 130 Heller. 1 Paar Schuhe konnte man mit 90 Hellern erwerben. Der Preis von 1 Maß Wein (Frankfurter Schenkmaß = 1,59 Liter) lag bei 10 ½ Hellern.[14]

Durch eine Verlagerung der Anbaugebiete nach Norden hin wurde im 14. und 15. Jahrhundert Wein beispielsweise in Kassel, Itzehoe, Bad Wildungen, Braunschweig oder am Marburger Schlossberg angebaut. Die sehr geringe Qualität dieser Weine führte dazu, dass sie auch als Knechtsweine bezeichnet wurden, weil dies der Kreis derer war, welche die sauren Produkte trinken sollten. In oberdeutschen Städten kann ein Pro-Kopf-Konsum von 1,3 Litern Wein täglich für das 15. Jahrhundert belegt werden. Vor der Verbreitung des Bierkonsums kann dieser Wert durchaus verallgemeinert werden.[15] Die Anführung von Hausmieten und Hauskosten um 1450 sind nach Einkommen bzw. Berufsgruppe gliederbar.

So betrug die Hausmiete eines Maurers jährlich 1,6 Gulden, während ein Bierbrauer jährlich 4 Gulden bezahlte. Ein Goldschmied hatte eine Miete von jährlich 10 Gulden zu bezahlen. Der Preis für ein einfaches kleines Haus betrug 20 bis 30 Gulden, ein Handwerkerhaus konnte mit 40 bis 100 Gulden weitaus teurer werden und der Preis für ein Patrizierhaus lag bei ca. 800 Gulden.[16] Die durchschnittlichen Tagelöhne von Bauhandwerksgesellen in Nürnberg für die Jahre 1445, 1464 und 1484 und die daraus errechnete Kaufkraft, aufgeschlüsselt durch Pies, stellt sich wie folgt dar:

Jahr Durchschnittlicher Tageslohn Preis von 1 Simmer Korn Arbeitstage für 1 Simmer Korn Preis von 100 Maß Wein Arbeitstage für 100 Maß Wein Preis von 100 Pfund Fleisch Arbeitstage für 100 Pfund Fleisch 1454 18,24 d 510 d 28,00 541 d 29,50 216 d 11,84 1464 18,60 d 285 d 15,30 700 d 37,60 228 d 12,30 1484 22,60 d 552 d 24,40 842 d 37,20 320 d 14,20 1 Simmer = 318 l = 231 kg Roggen, 1 Maß = 1,069 L, 1 Pfund = 475 bis 480 g[16]