Stellung des Patriziats in der Nürnberger Gesellschaft


Bis zum Erlass des Tanzstatuts 1521 war in Nürnberg die Bildung einer hierarchisch in fünf Stände gegliederten Gesellschaft abgeschlossen.

Die sozialen Abgrenzungen waren durch Titel, Kleidung und Lebensaufwand exakt definiert und beispielsweise in Kleiderordnungen obrigkeitlich geregelt, die Übergänge auf Reichtum und Wirtschaftskraft aber fließend.


Als erster Stand hatte sich die oligarchische Gruppe des Patriziats etabliert, 42 Familien, die als einzige ratsfähig waren und die alleinige Macht in der Reichsstadt und ihrem Landgebiet ausübten.


Den zweiten Stand, ahistorisch auch als Ehrbarkeit, modern als Großbürgertum bezeichnet, bildeten die Großkaufleute und die bedeutenden Juristenfamilien, die im Größeren Rat vertreten waren.


Die übrigen Kauf- und Handelsleute des Größeren Rats sowie die acht Handwerksherren des Kleineren Rats machten den dritten Stand aus.


Die Kleinhändler und Handwerker des Größeren Rats zählten zum vierten Stand. Hierzu war z. B. auch der Handwerker Albrecht Dürer (1471-1528) zu rechnen.


Alle übrigen Bürger der Stadt bildeten den fünften Stand. Dem ersten bis vierten Stand gehörten von etwa 50.000 Einwohnern Nürnbergs im 16. Jahrhundert nur etwa 400-450 Personen an.


Streben nach Anschluss an den Adel


Je weiter die Feudalisierung des Nürnberger Patriziats seit dem 16. Jahrhundert voranschritt, desto stärker nahmen die ratsfähigen Familien Abstand vom wirtschaftlichen Leben ihres Stadtstaats, ein Vorgang, der im 16. Jahrhundert nicht auf Nürnberg beschränkt blieb, sondern auch in anderen Städten, wenn auch in weniger drastischen Formen sichtbar wurde.


Dem umliegenden Landadel nacheifernd, erwarben die ratsfähigen Familien Güter auf dem Land und pflegten einen adelsgleichen Lebensstil.


Im Laufe des 17. Jahrhunderts zogen sich die Nürnberger Patrizier vollends ins adelige Landleben zurück.

Ihre Söhne nahmen fremde Hof- und Kriegsdienste an, andere wandten sich unter Aufgabe ihres Bürgerrechts der fränkischen Reichsritterschaft zu.

Immerhin besaßen 39 Patrizierfamilien im 17. Jahrhundert die Eigenherrschaft über rund 3.000 bäuerliche Hintersassen.