Ergänzungen der Patrizierschicht


Da im Spätmittelalter viele stadtadelige Familien ausstarben, war man gezwungen, neue Familien aus der dem Umfeld der bislang ratsfähigen Geschlechter aufzunehmen.


So fanden im 15. Jahrhundert 22 neue Familien den Aufstieg ins Nürnberger Patriziat (z. B. die Kreß, Rieter, Harsdörffer).

Nur eine Familie aus dem Handwerk, die Fütterer, schafften über Verlagswesen und Finanzgeschäfte die Aufnahme in den patrizischen Kleineren Rat der Reichsstadt.


Vielfach erfolgte die Kooptation von Geschlechtern, die aus oberdeutschen Städten zugezogen waren (die Welser aus Augsburg, die Ehinger aus Ulm, die Imhoff und Paumgartner aus Lauingen).

Eine wichtige Voraussetzung für die Erlangung der Ratsfähigkeit bot diesen neuen Geschlechtern das Konnubium mit den alten Patrizierfamilien.


Das Tanzstatut von 1521: Beschränkung auf wenige Familien


Mit dem Erlass des sog. Tanzstatuts von 1521 wurde der Kreis der ratsfähigen Familien endgültig festgeschrieben und das Patriziat von wenigen Familien (je nach Zählweise 37 bis 42) schloss sich kastenartig ab. Das Geblütsprinzip der "genießenden Familie" bestimmte fortan die Nürnberger Gesellschaft und Politik, denn allein diese Familien waren ratsfähig.


Nur die Schlüsselfelder wurden 1536 noch kooptiert und den Oelhafen und Scheurl die Gerichtsfähigkeit zuerkannt.


Erst im 18. Jahrhundert mussten zunächst sechs und dann nochmals drei Familien kooptiert werden.


1729: Gugel, Oelhafen, Peßler, Scheurl, Thill und Waldstromer


1788: Peller, Praun und Woelckern


Da infolge des Aussterbens sonnst nicht mehr alle Ämter und Deputationen in der reichsstädtischen Verwaltung aus dem Patriziat heraus besetzt werden konnten.