Geldstrafen spielten – ebenso wie die Freiheitsstrafen – eine nur geringe Rolle in der Rechtsprechung des Mittelalters.

 

Wurden Geldstrafen verhängt, so dienten diese der Genugtuung des Geschädigten oder hatten die Funktion des Schadenersatzes.

 

So wurden etwa kleinere Straftaten wie unerlaubtes Sammeln von Brennholz sowie nicht genehmigte Nutzung von Weideland mit Geldstrafen belegt, die an den Grundherrn zu zahlen waren.

 

Darüber hinaus konnte ein Schuldspruch den Verurteilten ebenfalls zu Zahlungen verpflichten, die gemeinnützigen Zwecken zugeführt wurden.