SCHUHE

 

1337 (Synode zu Köln über die Geistlichen) Sie ziehen Schuhe an, die in verschiedener Weise aus- und eingeschnitten sind, so dass das eingeschnittene Leder einigen stückweise am Schuhe hängt.

 

1350 (Limburger Chronik)…und da fingen auch die langen Schnäbel an den Schuhen an.

 

um 1356 (Speier) Niemand soll an seinen Schuhen lange spitzige Schnäbel haben, und kein Mann, der nicht Ritter ist, Schuhe führen, die nur der Hoffart wegen zerhauen und zerschnitten sind.

Nicht nur das Tragen der Schnabelschuhe, sondern auch ihre Herstellung wurde unter Strafe stellt.

 

1367 (Benesch von Weitmuel) Desgleichen trugen sie Schnabelschuhe mit sehr langen Spitzen, so dass sie nur schwer gehen und laufen konnten.

 

um 1371 (Zürich) Dazu sollen auch weder Frau noch Tochter mehr einen geschnürten Schuh anlegen.

 

um 1395 (Nürnberger Polizeiordnung) verpönt sind zerhauene oder zerschnittene Schuhe

 

vor 1400 (Weiss 70) Neben dem bisherigen Schuhwerk kamen nun noch reicher ausgestattete ganze Schuhe, halbe Schuhe und Halbstiefel auf, verschlossen mit kleinen zierlichen Knöpfchen längs des Spanns, teils zum Binden oder Schnüren, mit umgeschlagenen Ören oder Laschen, mit Buckeln verziert. Es gab Schuhe von Leder, Filz, Tuch, Seide, Samt, gold- oder silberdurchwirktem Stoff, nicht selten gamaschenähnliche Stiefeletten von mannigfach verschiedener Färbung, meist rot oder blau.

 

ums Jahr 1400 (Kreuzburg) Ihre Schuhe waren vorn spitzig, fast ellenlang und auf den Seiten geschnürt; und Holzschuhe mit Schnaken, auch ellenlang. Ja einige machten an die Spitzen Schellen.

 

1435 (Konzil zu Strassburg) das Tragen von roten, gelben, grünen Schuhen wird verboten

 

1444 (Erfurt)

Schuhe aus rotem Hirschleder

 

1452 (Schultz II,225) "in desselben Jahrs huben sich die langen Schnäbel an den Schuhen, die Hoffart kam von den Schwaben."

 

1473 (Stadtrecht von Isny) Es erscheint eine Bestimmung gegen Schnabelschuhe.

 

1485 (Rat zu Regensburg) Erlaubte "Schuhspitzen von zwei Fingergliedern Länge, aber nicht länger tragen zu dürfen. Nur fremden Gesellen sei es gestattet, noch längere Schnabelschuhe zu führen.

 

1501 (Stuttgart) Bei Aufstellung einer Schulordnung wurde darin den Schülern die Anwendung spitziger Schuhe verboten. - Mit dem Verlassen der Schnabelschuhe gab man allmählich auch die langspitzigen hölzernen Unterschuhe auf, sie nun durch zunehmend derbe lederne Hackensohlen ersetzend.

Selbst Bauernmädchen trugen bunte Strümpfe. (Schultz Minnesänger 187)

 

1495 (Schembartbuch) ab hier sind stumpfe Schuhe nachzuweisen, bis 1513 mit dem ledernen Querriemen.