Kopfpresse, Kopfzwinge, Schädelquetsche

Folter oder Hinrichtung. Bei diesem Instrument wurde der Kopf in eine Schraubzwinge gelegt und diese wurde immer weiter heruntergeschraubt, bis, ähnlich wie beim Auspressen von Weintrauben, erheblicher Druck auf dem Schädel des Angeklagten lastet. Gesteht dieser nicht, so wurde die Kopfpresse so weit herunter geschraubt, bis der Schädel zerbrach.

 

Ertränken

Folter oder Hinrichtung. Der Gefolterte wird an Händen gefesselt oder in einem Käfig immer wieder an einem Seil zu Wasser (See, Fluss, Hafen) gelassen. So dass er für mehr oder weniger lange Zeit keine Luft bekam. Dies geschah mit Hilfe eines Krangestells. Jedes Mal, wenn er über die Wasseroberfläche gezogen wurde, hatte er die Möglichkeit, ein Geständnis abzulegen. Geschah dies nicht, wurde er wieder getunkt. Andere Abwandlungen gibt es auch, wenn der Gefolterte in ein mit Wasser gefülltes Fass getunkt wird.

 

Gewichte

Folter oder Hinrichtung. Der Gefolterte wurde auf einen Tisch geschnallt und auf ihm ein Brett platziert. Auf dieses Brett wurden schwere Gewichte gelegt, die ihm den Atem nahmen. War der Gefolterte nicht geständig, so wurden nach und nach immer mehr Gewichte auf das Brett gelegt, bis der Brustkorb zerbrach.

 

Grillen

Folter oder Hinrichtung. Der Gefolterte wurde so über einem Feuerplatz befestigt, dass man unter seinen Füßen ein kleines Feuer entzünden konnte. Dazu konnte man ihn aufrecht an einem Pfahl an schnüren, oder liegend an ein Gestell gebunden. Dann wurden seine Füße mit Fett beschmiert und das Feuer entfacht. Dabei verbrannte zuerst die Haut an den Füßen, bis das Fleisch sichtbar wurde. Der Geruch seines eigenen verbrannten Fleisches drang dem Opfer dabei in die Nase. Die Folter konnte so lange dauern, bis die Fußknochen sichtbar wurden.

 

Geißelungs-Gürtel

Folter oder Hinrichtung. Der Geißelungsgürtel wird um die Taille des Opfers geschnallt und hat auf der Innenseite ca. 20 Eisenstacheln. Diese bohren sich in den Körper des Opfers, das sich selbst bei jeder Bewegung tödliche Verletzungen zuziehen konnte. Als Perversion legten manche Henker Fleisch fressende Maden in die Wunden des Opfers, die sich dann ihren Weg in den Bauchraum suchten und das Opfer von Innen zernagten. (Sankt-Elms-Gürtel)

 

Garotte, Halseisen, Würgeisen, Würgschraube

Folter oder Hinrichtung. Die Garotte konnte als Hinrichtungsinstrument und als Folterinstrument verwendet werden. Der Angeklagte wurde an einem Pfahl festgebunden. Von hinten legte der Henker die „Würgschraube“ um den Hals und zog diese immer fester. Es kam zu Atemnot, da die Luftröhre zusammengepresst wurde. In den Anfängen bestand die Garotte nur aus einem Seil, das der Henker hinter dem Angeklagten mit einem Stock immer fester zu zerrte.

 

Kopfklammer, Schädelschraube

Folter oder Hinrichtung. Dieses Gerät sieht aus wie ein Stirnband aus Metall. An der Innenseite sind Dornen befestigt und mittels eines Gewindes kann man es langsam enger schnüren.

 

Kettengeißeln

Folter oder Leibesstrafe. An einer Peitsche wurden anstatt Lederriemen Ketten befestigt. Zur Verschärfung konnten diese Ketten noch durch Schleifen angeschärft werden.

 

Geißeln

Folter oder Leibesstrafe. Auspeitschen.

 

Spanischer Kitzler

Folter oder Leibesstrafe. Bei dieser Foltermethode hängte man das Opfer kopfüber an ein Seil und kratze ihm mit einer Kralle immer wieder Haut vom Körper.

 

Pflöcke unter Nägel treiben

Folter oder Leibesstrafe. Dabei werden dem Angeklagten solange Holzsplitter unter seine Finger- und Fußnägel getrieben, bis er ein Geständnis ablegt. Wahrscheinlich kommt daher auch der Spruch „Das brennt unter den Nägeln“ für etwas Dringendes. Denn hier war es dringend, möglichst bald ein Geständnis abzulegen, bevor Schlimmeres geschieht.

 

Gedornte Halskrause, Halskette

Folter oder Leibesstrafe. Eine gedornte Halskrause ist eine mit Stacheln besetzte Halskrause, die um den Hals gelegt wird und am Nacken verschlossen wird. Sie wogen um die 5 Kilogramm und bohrten sich so in das Fleisch des Opfers. Sie wurden teilweise tagelang angelassen, so dass das Opfer sich nicht hinlegen konnte. Nach einiger Zeit, war die Haut und das Fleisch im Nackenbereich so aufgescheuert, dass das Opfer der Pein ein Ende machte und Gestand. Der Tod trat dann trotzdem häufig ein durch Wundbrand, Blutvergiftung oder schwere Entzündungen.

 

Riemenschneiden

Folter oder Leibesstrafe. Man schnitt mit einem Messer Riemen aus der Haut heraus. Manchmal schnitt man auch einfach mit Scheren die Haut des Opfers heraus.

 

Zangen

Folter und Leibesstrafe. Mit Zangen den Körper des Angeklagten bearbeiten, bis dieser gesteht. Was man mit einer Zange alles tun kann, überlasse ich an dieser Stelle der Fantasie des Lesers. Ich möchte meine Fantasie nicht noch weiter mit solchen Grausamkeiten misshandeln.

 

Knieschraube

Ähnlich wie die „Beinschraube“, jedoch am Knie angewandt.

 

Stock, Fußblock

Die Fußgelenke wurden in einem Holzbrett festgeklemmt, indem man zwei Bretter mit Löchern, in die die Fußgelenke gelegt wurden, zusammenklappte und verschraubte. Dadurch konnte der Angeklagte nicht fliehen, da seine Füße durch das Holzbrett gefesselt waren. Eine Verschärfung dieser Strafe bestand darin, in das gleiche Brett Löcher für die Handgelenke zu schneiden, so dass der Angeklagte in einer äußerst unangenehmen Position auf dem Boden liegen musste, Hände und Füße durch das selbe Brett gefesselt.

 

Streckleiter

Ähnlich der Streckbank, aber der Angeklagte ist auf einer Leiter angebunden.

 

Judaswiege

Ähnlich wie beim „Pfählen“ wird das Opfer hierbei nackt mit dem After auf einen hölzernen Gegenstand gesetzt. Bei der Judaswiege sitzt der Angeklagte mit seinem gesamten Gewicht auf der Spitze einer hölzernen Pyramide, die sich in den After hinein bohrte und ihn auseinander dehnte und riss. Der Henker konnte den Angeklagten nach Belieben wieder hochziehen und auf die Spitze der Pyramide fallen lassen.

 

Ketzergabel, Häretikergabel

An der Ketzergabel waren 4 Spitzen befestigt, die unterhalb des Kinns in das Brustbein des Opfers gebohrt wurden. Das Opfer konnte sich dann nicht mehr bewegen und kaum sprechen. Was der Inquisitor damit erreichen wollte, war, dass das Opfer nur noch ein Wort sagt, das es von der Ketzergabel ablesen konnte: „abiuro“, was soviel bedeutet, dass es dem Aberglaube abschwört.

 

Fußschraube

Bevor andere Methoden angewandt wurden, wurden oft erstmal die Fußschrauben ausprobiert. Dabei wurde um die Füße eine Schraubzwinge gelegt, die mit Schrauben immer fester zugedreht werden konnten. Dabei brachen und splitterten die Fußknochen und hinterließen oft bleibende Schäden am Skelett.

 

Territion

Psychologische Folter. Bevor man die Angeklagten folterte, zeigte man ihnen manchmal einfach nur die Folterinstrumente, um ihnen Angst zu machen und sie so zu einem vorschnellen Geständnis zu drängen.

 

Camera Silens

Psychische Folter. Camera Silens bedeutet so viel wie „schweigender Raum“. Er ist schallisoliert und dunkel. Darin wird der Gefolterte eingesperrt und kann durch das völlige Fehlen von Sinneswahrnehmungen in den Wahnsinn getrieben. Es entstehen Halluzinationen und psychische Schäden. Schwer nachzuweisen, ob und wie intensiv damit gefoltert wurde. Für das Mittelalter eher unwahrscheinlich, da man kaum völlig schallisolierte Räume erschaffen konnte.

 

Wasserkäfig

Das gleiche wie „Wasserstuhl“. Nur dass der Beschuldigte in einem Käfig zu Wasser gelassen wird, um ein Geständnis zu erzwingen.

 

Gespickter Hase

Dem Angeklagten wird eine Walze, gespickt mit Eisendornen, über den Bauch oder Rücken gerollt.

 

Aufziehen, Arme an Flaschenzug

Dem Gefolterten werden die Hände auf dem Rücken zusammengebunden und so an einem Seil befestigt. Dieses Seil wird dann zur Decke der Folterkammer mithilfe eines Flaschenzugs hinaufgezogen. Dabei werden dem Opfer die Schultern ausgerenkt ohne sichtbare Anzeichen einer Folter zu hinterlassen. Das Hinaufziehen konnte so lange wiederholt werden, bis das Opfer die Fragen des Verhörenden zufrieden stellend beantwortet. Es gibt einen Bericht über eine 20-jährige Frau, die an einem Tag 11-Mal aufgezogen wurde, ohne zu gestehen. Um doch noch ein Geständnis zu erzwingen, band ihr der Henker ein über 25 Kilogramm schweres Gewicht an die Beine, auf dass die Schmerzen sich verschlimmerten. Die Frau sagte jedoch nichts Zufrieden stellendes aus. So wurde die Frau nach dieser Tortur noch 10 weitere Wochen gefoltert. Doch sie verweigerte ein Schuldeingeständnis. Am Ende befürchtet man, sie würde an den Folgen der Folter sterben, und ließ von ihr ab. Verschärfung der Folter: Man bindet dem Gefolterten schwere Gewichte an die Beine, bis zu 300 Kilogramm. Man zieht den Gefolterten ein Stückchen hoch, löst dann die Kurbel und lässt ihn fallen, um die Kurbel sogleich wieder einrasten zu lassen, um mit einem Ruck alle Gelenke auszukugeln. Auch ein Hochziehen an den Daumen ist belegt. Sobald das in Verbindung mit dem Fallenlassen auftritt, werden dem Verhörten die Daumen ausgerissen.

 

Streckbank

Der Angeklagte wurde an Händen und Füßen gefesselt auf einen Tisch gelegt und an Händen und Füßen wurde ein Seil befestigt. Diese Seile wurden dann mit einer Winde so stark auseinander gezogen, dass der Körper des Angeklagten überstreckt wurde. Anfangs konnte man mit der Muskelkraft noch gegenhalten, doch irgendwann gaben die Muskeln nach. So konnte die Kraft der Seile zuerst die Gelenke herausspringen lassen und, wenn immer noch weiter gekurbelt wurde, rissen endlich die Sehnen und Muskeln des Angeklagten.

 

Kochen

Der Angeklagte wurde in einen Kessel mit Wasser gesteckt. Dann erhitzte man den Kessel über offenem Feuer, bis der Angeklagte seine Schuld eingestand.

 

Ratte

Der Angeklagte wurde mit dem Bauch nach oben auf einen Tisch gefesselt. Dann wurde ihm eine Ratte auf den Bauch gesetzt und darüber ein Käfig gestülpt. Auf dem Käfig wurde ein Feuer entfacht, so dass die Ratte in Todesangst sich ihren Weg nach unten kratzte und nagte. Durch den Bauch des Angeklagten.

 

Wachfolter

Psychische Folter. Der Angeklagte wurde tage- und nächtelang wach gehalten, indem man ihm Peitschen- oder Stockhiebe gab oder ihn kitzelte. Dadurch sollte er mürbe und geständig gemacht werden. Die Psyche litt erheblich darunter und trieb den Angeklagten in den Wahnsinn, bis er schließlich alles gestand, was man von ihm verlangte.

 

Wasserstuhl

Der Beschuldigte wurde auf einem Stuhl festgebunden und an einem Seil mithilfe eines Krans zu Wasser gelassen. Durch das ständige Untertauchen litten die Gehirnzellen aufgrund von Sauerstoffmangel und erlitten häufig irreversible Schäden.

 

Fesseln

Die Hände wurden mit den Füßen zusammengebunden, was bei dem Gefolterten eine äußerst unangenehme Körperhaltung zur Folge hatte. Oft wurde diese Foltermethode tagelang angewandt und so Haltungsschäden beim Opfer hervorgerufen. Siehe auch Stock oder Fußblock weiter oben.

 

Spanische Spinne

Die spanische Spinne sieht aus wie eine Haarklammer und bewegt sich auch so. Nur dass die Spitzen aus Eisen waren und nicht ins Haar sondern unter die Haut geschoben wurden, meist an empfindlichen Stellen, wie Hals oder Oberschenkelinnenseite. Dann konnte man an der Spanischen Spinne ein Seil befestigen und den Angeklagten mit einem Flaschenzug in die Höhe ziehen. Nicht selten fiel der Körper herunter oder blieb liegen und die spanische Spinne mit Haut- und Fleischfetzen wurde nach oben gezogen.

 

Daumenschraube, Daumenstock

Diese Folter wurde im Mittelalter und oft bei Hexenprozessen angewandt. Dabei werden die Daumen, oder andere Finger, in eine Schraubzwinge gelegt, die dann soweit zugedreht wird, bis man das gewünschte Geständnis erlangt. Erfolgt kein Geständnis, wird die Kurbel so lange weiter zugedreht, bis die Knochen in den Fingern brachen. Daumenschrauben kamen auch als zusätzliches Folterinstrument zum Einsatz, z. B. beim „Aufhängen“. Sie gelten als „milde Form“ der Folter.

 

Storch

Ein Gerät, in das der Angeklagte gefesselt wurde in einer sehr unangenehmen Position. Eher aus Japan und verfeinert in England. In Deutschland nicht nachweislich angewandt.

 

Spanischer Bock oder Reiter

Ein drei kantiges Holz, auf das man eine Frau (angebliche Hexe) setzte. Es zielte auf die Misshandlung der Genitalien ab. Damit die Frau die Beine nicht über das Holz heben und heruntersteigen konnte, hängte man ihr schwere Gewichte an die Füße, so ließ man sie stundenlang sitzen.

 

Wassertropfen

Erst ab dem 16. Jahrhundert und somit nicht im Mittelalter angewandt. Wird oft mit dem asiatischen Raum verbunden.

 

Wasserfolter

Hierbei wurde der Angeklagte auf einen Pflock, ein Brett oder einen Tisch gespannt mit dem Bauch nach oben und musste Unmengen von Flüssigkeiten trinken. Der Mund wurde mit einer Zange offen gehalten. Der Henkersknecht flößte ihm die Flüssigkeiten ein. Damit das Opfer geständig wurde, ließ man den Beschuldigten mit dem Kopf nach unten drehen, so dass die Flüssigkeit im Magen auf Herz und Lunge drückten und so Erstickungsgefahr bestand. 6 Liter bei der kleinen und 12 Liter bei der großen Wasserfolter. Dabei erstickten die Opfer oder ihre Blase platzte, wenn After und Harnröhre verschlossen waren.

 

Ziege

Klingt harmlos, ist aber eine ungeheuerliche Tortur. Das Opfer wurde eingespannt und seine Fußsohlen mit Salz eingerieben. Da Ziegen eine raue Zunge haben, wurde aus dem anfänglichen Kitzeln ein starkes Brennen. Dass immer wieder erneut Salz auf die Fusssohlen geschmiert wurde, verstärkte das Brennen. Diese Prozedur wurde so lange durchgeführt, bis der Angeklagte geständig wurde. Gestand er nicht, so führte das Lecken der Ziege und das Salz bald dazu, dass die Haut sich ablöste und unter schrecklichem Brennen die Fußsohlen offen lagen.

 

Pechfackel

Mit ihnen wurde das Opfer an empfindlichen Stellen verbrannt. Wie an Genitalien, in den Achselhöhlen. Weitere Abwandlungen waren der Phantasie des Henkers überlassen.

 

Pendel

Siehe: Aufziehen

 

Spanischer Stiefel

Ähnlich wie „Beinschrauben“, jedoch wurde von Fuß bis Knie alles gleichzeitig eingespannt und zerquetscht.

 

Kitzeln

Siehe: Ziege

 

Einsperren

Um ein Geständnis zu erzwingen, sperrte man den Angeklagten ein. Um diese Strafe zu verschärfen, bekam er kaum Wasser und Brot und man steckte ihn in eine Zelle, die so klein war, dass er sich nicht hinlegen konnte.

 

Befragungsstuhl

 Zur Vernehmung wurde der Angeklagte auf einen Stuhl gesetzt, der komplett mit spitzen Dornen übersät war. Auch die Fesseln, mit denen der Angeklagte festgebunden wurde, hatten an den Innenseiten Stacheln.

 

Sexfolter, Sexualfolter, Sexuelle Folter

Wir haben keine Nachweise gefunden, in denen Sex als Folter genannt wird. Dennoch gehen wir davon aus, dass in den Folterräumen, wo ein Mensch anderen Menschen ausgeliefert ist, häufig auch sexuelle Übergriffe stattfanden. Besonders bei Frauen dürfte es der Fall gewesen sein, wenn der Schinder in dunklen Räumen alleine mit dem Opfer war, dass sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen vorkamen. Danach war der Schinder wohl besonders darauf aus, ein todeswürdiges Geständnis aus der Frau heraus zu „kitzeln“, da eine Anklage seitens der Frau möglich war, wenn diese überlebte.