Gewandung, insbesondere im Raum Nürnberg.

Die mittelalterliche Geschichte des Menschen im 15. Jahrhunderts darzustellen, ist eine schwierige Aufgabe. Die gesammelten Fakten stammen meist von Gemälden oder Abbildungen.

Und wie wir wissen wurde manches beschönigt oder idealisiert. Der Verfasser möchte mit dieser kleinen Wissenssammlung nicht die herkömmlichen strengen Methoden aufzeigen, um das Leben im Mittelalter darzustellen, sondern die Menschen an sich in den Vordergrund rücken und dem Leser der Aufzählung veranschaulichen, wie die einzelnen Gerätschaften in einem Bild mit dem Menschen der damaligen Zeit ausgesehen haben können. Desweiteren werden dem Leser Gegenstände vor Augen führen, die man nicht, oder in nur sehr wenigen Museen, zu Gesicht bekommt - nämlich die Kleidung und Trageweise der Tracht im 15. Jahrhundert.
Diese Aufzählung ist nicht der Weisheit letzter Schluss! Sie soll vielmehr dazu anregen, sich selbst auf die Suche zu begeben, Originalkunstwerke einzelner Künstler aus dem 15. Jahrhundert zu vergleichen und sich selbst ein Urteil zu bilden.

Die Kleidungsweise des 15. Jahrhunderts wurde in Deutschland von anderen Ländern beeinflusst. Hier spielte der burgundische Hof mit seiner pompösen und aufwendigen Kleidungsweise eine weisende Rolle [1]. Allerdings gilt dies nur bis zur ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts beginnt sich Deutschland von dem Vorbild der burgundischen Mode abzuwenden und sich als Vorbild den Kleidungsstil Italiens zu nähern. Vergleicht man Bilder italienischer Künstler der 1460er Jahre mit denen deutscher Künstler der Rheingebiete oder aus Süddeutschland, dann wird deutlich, dass in Deutschland zwischen 1470 und 1480 die Mode Italiens aus den 1460er Jahren bevorzugt wird, während man in Italien zwischen 1470 und 1480 schon beginnt Schlitzkleidung zu tragen, die in Deutschland erst ab den 1490er Jahren populär wurde und im 16. Jahrhundert überall verbreitet war.


Kleiderordnungen und andere schriftliche Quellen zur Erstellung Mittelalterlicher Gewänder und der richtigen zeitlichen Einordnung textiler Materialien, Schnitte, Verzierungen und Beiwerk wie Taschen, Gürtel und Schmuck

 

Vorwort frei nach Dr. Alwin Schultz

 

Man muss immer im Auge behalten, dass alle die Historiker, die Satiriker, die Sittenprediger und Moralisten nur Ausschreitungen der Mode schildern, und dass die große Menge des Volkes an diesen Torheiten doch nur bescheidenen Anteil genommen hat. Die Kleidung der auf Grabdenkmälern abgebildeten Toten vermittelt immer nur einen Eindruck der Kleidung, die als ehrbar und anständig galt. Datierte Bilderhandschriften bieten sehr gute Beiträge zur herrschenden Mode. Aber gerade die in den Luxusgesetzen verpönten, von den Predigern getadelten Kleider werden wir auch in Miniaturen und Zeichnungen selten dargestellt finden.

 

Die Heiligen, die in modischer Kleidung gemalt wurden, die Helden und Heldinnen in den Ritterromanen sind wohl immer nur so angezogen, wie es der größeren Menge züchtig, ehrbar und schicklich erschien. Es decken sich also keinesfalls die von den gleichzeitigen Schriftstellern gegebenen Beschreibungen mit den Bildern, die wir den Denkmälern der bildenden Kunst derselben Epoche entnehmen und es erscheint deshalb kaum möglich, Bildern und schriftliche Zeugnisse in Einklang zu bringen. Kleiderordnungen, aber auch Polizeiordnungen und Chroniken bieten deshalb eine so wichtige Quelle, weil sie sich zum einen immer an den Bürger, als an den "ganz normalen" Menschen richten und das, was in ihnen beschrieben bzw. untersagt wird, keine Besonderheiten oder Einzelfälle gewesen sind.

 

Es waren gewandungstechnische Details, die unter eben diesem ganz normalen mittelalterlichen Menschen weit verbreitet gewesen sein müssen, zumal sie in Kleiderordnungen verschiedenster Städte auftauchen. Ein gerade im Hinblick auf die Verwendung luxuriöser Stoffe, Seide, Pelze, Edelmetalle und Edelsteine, Zierrat beim "einfachen Volk" sehr interessanter Aspekt bezogen auf eine möglichst genaue Darstellung.

 

Ob Handwerker, Bürger, Bauern, Söldner - keiner war so farblos, einfach, grobstoffig oder formlos gekleidet, wie heute viele meinen. Außerdem bilden sie eine gute Quelle, wenn man wissen will, ab wann es gewisse Schnitte, Formen, Verzierungen gegeben hat. Man sollte an dieser Stelle erwähnen, dass die wahre Kunst beim Fertigen eines historischen Kleidungsstückes nicht darin besteht, es wie früher zu nähen, sondern darin, den richtigen Schnitt zu entwickeln. "Schneider" franz. Tailleur - diese Bezeichnungen zeigen, was das Entscheidende beim Fertigen von Kleidung ist: der (Zu)schnitt.

 

 


KLEIDERORDNUNGEN

Karl der Große erließ 808 die 1. Kleiderordnung, die die Kleidung nach dem Stand regelte Im Laufe des Mittelalters dienten Kleiderordnungen immer mehr dem Zweck, gewisse Dinge dem Adel als Auszeichnung zu reservieren. Das früheste Kleider- und Luxusgesetz stammt aus dem Jahr 1180 aus Frankreich, ab 1350 gibt es solche Gesetze auch in deutschen Landen.
Kleidervorschriften vor 1350 richten sich gegen den Luxus, die "Hoffart" und "Üppigkeit", Kleiderordnungen des 14. und 15. Jahrhunderts versuchen der neuen Kleidungsmode Herr zu werden.
Was Städte wie Straßburg, Ulm, Speyer, Nürnberg und Zürich alles an Besätzen, Stoffen, Zutaten und Schnitten ihren Bürgern untersagt haben, mutet schon fast komisch an - Bologna ging in seiner Kleiderordnung 1453 sogar soweit, das Futter der Anzüge zu berücksichtigen...


GELTUNGSBEREICH - FÜR WEN

"Jungfrau oder Frau, Bürger und jeder Einwohner" (1343 Braunschweig)
Alle Mannsbilder und Weibsbilder, über die wir zu gebieten haben" (Frankfurt 1356)
"ein eheliches Weib oder Witwe, noch mit Namen eine Frau, ein jeglicher Knabe und Mann er sei reich oder arm" Dann gibt es noch nach Vermögen gestaffelte Kleiderordnungen, eine z.B. kennt drei Klassen: Besitzer von 300, von 100 und von weniger als 100 Mark. (Göttingen 1342)
Dies Schema der Unterteilung einer Kleiderordnung in Einleitung, Frauenkleidungsbestimmungen und Männerkleidungsbestimmungen (oder ungekehrt) ist für die mittelalterlichen Ordnungen charakteristisch

STRAFEN

Göttinger Kleiderordnungen von 1461 und 1468. Sie belegen jede Ubertretung mit einer ,,Mauerstrafe". Trägt eine Frau ein verbotenes Kleidungsstück, so muß ihr Mann oder ihr Vater eine halbe Rute Stadtmauer mit Kalk und Steinen mauern.

Ulm 1426 Bei Übertretung muß die Handwerkerfrau nur halb soviel bezahlen wie die Geschlechterin