Politische Machtlosigkeit


Handwerker gab es in Nürnberg seit Bestehen der Stadt. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts lag der Anteil der Nürnberger Handwerker bei ca. 50 % der Gesamtbevölkerung, um 1600 eher bei mehr, um 1800 darunter.

Dennoch gelang es den Handwerkern mit Ausnahme des kurzen Zeitraums des sogenannten Handwerkeraufstands 1348/49 nie, politisches Gewicht zu erringen.

Sie blieben bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit dauerhaft ohne jeden Einfluss auf die politische Entwicklung Nürnbergs wie auf seine Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Und dies, obwohl seit 1370 acht Ratsfreunde aus dem Handwerk im Kleineren Rat vertreten waren (Rindsmetzger, Kürschner, Tuchmacher, Rotbier- bzw. seit 1724 Weißbierbrauer, Bäcker, Blechschmiede bzw. seit 1543 die Silberarbeiter des Goldschmiedehandwerks, Schneider, Rotgerber) und obwohl die im 16. Jahrhunderts endgültig festgefügte Nürnberger Ständeordnung einige Handwerksmeister aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Ratsgremien in ihrem sozialen Prestige und Ansehen aus der Masse hervorhob.


Zünfte waren bis in die Zeit der bayerischen Innungen des 19. Jahrhunderts untersagt.


Das Fehlen jeglicher handwerklicher Selbstorganisation mit Ausnahme der kurzen Episode des Handwerkeraufstands führte zur direkten Kontrolle aller Handwerke durch den Rat der Reichsstadt. Diese besondere Handwerksverfassung war in dieser Radikalität für die Handwerksorganisation in Reichsstädten einzigartig, beeinflusste aber die süddeutschen Zunftverfassungen im Bereich zwischen Frankfurt am Main, Zürich, Pressburg und Breslau und diente Kaiser Karl V. (reg. im Reich 1519-1556, gest. 1558) auf dem Reichstag zu Augsburg 1547/48 als Vorbild zur Aufhebung der Zunftverfassungen anderer Reichsstädte.